Wieder offen: KMU.DIGITAL Förderung

19.01.2023, 11:32 Uhr
Unternehmen aller Größen und Branchen können für Aufwendungen in Forschung und/oder experimenteller Entwicklung die Forschungsprämie in Höhe von 14% der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres beantragen.
Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.
Die Beantragung erfolgt im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Notwendige Unterlagen:
Für die Forschungsprämie ist relevant, dass es sich um Forschung und/oder experimentelle Entwicklung handelt, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten.
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei
Dies ist für das Gutachten der FFG erfolgskritisch.
(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO