Jetzt einreichen: aws First Incubator
12.01.2026, 12:39 Uhr
Mit der neuen Forschungsprämienrichtlinie FoPR 2025 werden die Rahmenbedingungen der österreichischen Forschungsprämie angepasst – die Prämie selbst bleibt jedoch weiterhin ein sehr attraktives Instrument zur Finanzierung von F&E. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst. Selbstverständlich unterstützen wir Sie wie gewohnt bei der Beantragung der Forschungsprämie sowie bei Fragen zu den Neuerungen.
Ein zentrales Ziel der neuen Richtlinie ist eine frühere und klarere Strukturierung von F&E-Projekten sowie eine präzisere technische Argumentation.
Unternehmen aller Größen und Branchen können auch künftig 14 % ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres als Prämie geltend machen. Diese wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen ohne ausgewiesenen Gewinn zugute.
Was das konkret für Sie als Antragsteller*in bedeutet, erfahren Sie hier:
Die Beantragung erfolgt idealerweise im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Dies ist nun bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Zentrale Voraussetzung ist das kostenfreie Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welches über FinanzOnline beantragt wird.
Hierbei unterstützt Sie die WISTO kostenfrei.
Für die Forschungsprämie ist entscheidend, dass es sich
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei

(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO