Forschungsprämie 2026

12.01.2026, 12:39 Uhr

Mit der neuen Forschungsprämienrichtlinie FoPR 2025 werden die Rahmenbedingungen der österreichischen Forschungsprämie angepasst – die Prämie selbst bleibt jedoch weiterhin ein sehr attraktives Instrument zur Finanzierung von F&E. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst. Selbstverständlich unterstützen wir Sie wie gewohnt bei der Beantragung der Forschungsprämie sowie bei Fragen zu den Neuerungen.

Ein zentrales Ziel der neuen Richtlinie ist eine frühere und klarere Strukturierung von F&E-Projekten sowie eine präzisere technische Argumentation.

Zur Forschungsprämie

Unternehmen aller Größen und Branchen können auch künftig 14 % ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres als Prämie geltend machen. Diese wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen ohne ausgewiesenen Gewinn zugute.

Was das konkret für Sie als Antragsteller*in bedeutet, erfahren Sie hier:

Beantragung

Die Beantragung erfolgt idealerweise im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Dies ist nun bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Notwendige Unterlagen

Zentrale Voraussetzung ist das kostenfreie Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welches über FinanzOnline beantragt wird.

Hierbei unterstützt Sie die WISTO kostenfrei.

Durchführungsarten

  • Eigenbetriebliche Forschung:
    Diese wird in einem inländischen Betrieb mit überwiegend eigenem Personal durchgeführt.
  • Auftragsforschung:
    Das Unternehmen vergibt einen klaren Forschungs- und Entwicklungsauftrag an eine inländische oder in der EU/EWR ansässige Forschungseinrichtung.

Anspruchskriterien

Für die Forschungsprämie ist entscheidend, dass es sich

  • um Forschung und/oder experimentelle Entwicklung handelt, die
  • systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird.
  • Förderfähig ist Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) nur, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss sowie systematisch und reproduzierbar angelegt ist.
  • Ziel muss sein, den Stand des Wissens zu erweitern sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu entwickeln.

Die wichtigsten Neuerungen 2026 auf einen Blick

  • Klarere Abgrenzung zwischen F&E und „normaler Entwicklung“: Förderfähig sind ausschließlich Tätigkeiten mit einem klar definierten Erkenntnisziel.
  • Dokumentation gewinnt an Bedeutung: Planung, Hypothesen, Versuche, Ergebnisse sowie Zeitaufzeichnungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Schriftlicher Hinweis bei Auftragsforschung: Der Hinweis auf die F&E-Leistung an den Auftragnehmer vor Projektbeginn bleibt verpflichtend.
  • Eindeutige Zuordnung bei Kooperationen: Die F&E-Beiträge einzelner Partner (z. B. COMET-Zentren, klinische Forschung, Joint Ventures) müssen klar und nachvollziehbar zuordenbar sein.
  • Präzisere Regeln zur Bemessung: Insbesondere bei Personal- und Gemeinkosten wurden die Vorgaben konkretisiert.
    • förderfähig: Personalkosten, F&E-bezogene Infrastruktur, Prototypen
    • eingeschränkt förderfähig: Patente, Zertifizierungen und Markteinführung
    • nicht förderfähig: Vertrieb, Skalierung oder Serienfertigung

Kostenfreie Unterstützung:

Wir unterstützen Sie kostenfrei bei

  • bei allen Fragen zur Forschungsprämie
  • Unklarheiten bei den Neuerungen sowie
  • der Formulierung der technischen Tätigkeitsbeschreibungen der durchgeführten F&E-Aktivitäten für das FFG-Gutachten.

In Kooperation mit

(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO