FFG Basisprogramm: Förderungen für jede Projektphase
Förderbare Kosten
Gefördert werden:
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Marken- und Musteranmeldungen
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national und EU-weit zu 75 %
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international zu 50 % (max. 700 Euro)
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Patente
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Patentrecherchen des Patentamts sowie nationale und europäische Anmeldegebühren zu 75 % (max. 2.000 Euro – davon 1.000 Euro national, 1.000 Euro europäisch)
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Kosten für Ausarbeitung und Gebühren von europäischen Patentanmeldungen (EP) zu 50 %
(max. 1.500 Euro)
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Sortenschutz
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Online-Sortenschutzanmeldungen und Prüfungsgebühren beim CPVO zu 75 %
(max. 1.500 Euro)
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Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der EU.
Antragstellung
Die Antragstellung für die KMU-Förderungen ist ab dem 2. Februar 2026 möglich.
Notwendige Schritte
- Schritt 1: Förderung für die Patent-, Marken- und Designanmeldung von 2. Februar bis 4. Dezember 2026 beim EUIPO beantragen
(innerhalb von 60 Tagen wird über die Förderung entschieden und das EUIPO meldet sich mit einer Zu- oder Absage) - Schritt 2: Patente, Marken und/oder Designs innerhalb von 30 Tagen nach der Förderzusage anmelden und den ersten Rückerstattungsantrag stellen
- Schritt 3: Weitere förderbare Kosten binnen 6 Monaten nach erstem Rückerstattungsantrag abrechnen und Geld zurückholen
Wichtig: Eigentliche Anmeldung erst nach Förderzusage tätigen!
(c) Manuela de Pretis, WISTO