Ein zentrales Ziel der neuen Richtlinie ist eine frühere und klarere Strukturierung von F&E-Projekten sowie eine präzisere technische Argumentation.
Zur Forschungsprämie
Unternehmen aller Größen und Branchen können auch künftig 14 % ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres als Prämie geltend machen. Diese wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen ohne ausgewiesenen Gewinn zugute.
Was das konkret für Sie als Antragsteller*in bedeutet, erfahren Sie hier:
Beantragung
Die Beantragung erfolgt idealerweise im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Dies ist nun bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Notwendige Unterlagen
Zentrale Voraussetzung ist das kostenfreie Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welches über FinanzOnline beantragt wird.
Hierbei unterstützt Sie die WISTO kostenfrei.
Durchführungsarten
- Eigenbetriebliche Forschung:
Diese wird in einem inländischen Betrieb mit überwiegend eigenem Personal durchgeführt.
- Auftragsforschung:
Das Unternehmen vergibt einen klaren Forschungs- und Entwicklungsauftrag an eine inländische oder in der EU/EWR ansässige Forschungseinrichtung.
Anspruchskriterien
Für die Forschungsprämie ist entscheidend, dass es sich
- um Forschung und/oder experimentelle Entwicklung handelt, die
- systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird.
- Förderfähig ist Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) nur, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss sowie systematisch und reproduzierbar angelegt ist.
- Ziel muss sein, den Stand des Wissens zu erweitern sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu entwickeln.
Die wichtigsten Neuerungen 2026 auf einen Blick
- Klarere Abgrenzung zwischen F&E und „normaler Entwicklung“: Förderfähig sind ausschließlich Tätigkeiten mit einem klar definierten Erkenntnisziel.
- Dokumentation gewinnt an Bedeutung: Planung, Hypothesen, Versuche, Ergebnisse sowie Zeitaufzeichnungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Schriftlicher Hinweis bei Auftragsforschung: Der Hinweis auf die F&E-Leistung an den Auftragnehmer vor Projektbeginn bleibt verpflichtend.
- Eindeutige Zuordnung bei Kooperationen: Die F&E-Beiträge einzelner Partner (z. B. COMET-Zentren, klinische Forschung, Joint Ventures) müssen klar und nachvollziehbar zuordenbar sein.
- Präzisere Regeln zur Bemessung: Insbesondere bei Personal- und Gemeinkosten wurden die Vorgaben konkretisiert.
- förderfähig: Personalkosten, F&E-bezogene Infrastruktur, Prototypen
- eingeschränkt förderfähig: Patente, Zertifizierungen und Markteinführung
- nicht förderfähig: Vertrieb, Skalierung oder Serienfertigung
Kostenfreie Unterstützung:
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei
- bei allen Fragen zur Forschungsprämie
- Unklarheiten bei den Neuerungen sowie
- der Formulierung der technischen Tätigkeitsbeschreibungen der durchgeführten F&E-Aktivitäten für das FFG-Gutachten.
In Kooperation mit

(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO