03.02. – 09.07.2026
CHANCENLAND VORARLBERG Messen und Netzwerktreffen
Diverse Orte in Österreich und Deutschland
Die Veranstaltung gibt einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neuen Anforderungen der NIS-2-Regulierung und zeigt, wie Unternehmen sich rechtzeitig und strukturiert auf die Umsetzung im Bereich Cyber- und Informationssicherheit vorbereiten können.
Datum & Uhrzeit: Dienstag, 05.05.2026, 15.00–16.30 Uhr
Ort: POSTGARAGE Arena, Hintere Achmühlerstraße 1b, 6850 Dornbirn
Mit dem Inkrafttreten des Netz- und Informationssicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) werden die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in Österreich in nationales Recht überführt. Für zahlreiche Unternehmen ergeben sich daraus neue rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen im Bereich der Cybersecurity.
Die Frist zur Umsetzung rückt näher – gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Zudem wird der Kreis der betroffenen Unternehmen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich erweitert.
Vor diesem Hintergrund laden wir gemeinsam mit Specific-Group Austria GmbH herzlich zu einer kompakten und praxisorientierten Informationsveranstaltung ein.
…der Veranstaltung ist es, Sie
Im Rahmen der Veranstaltung werden praxisnahe Lösungsansätze für typische Herausforderungen bei der Umsetzung vorgestellt – darunter etwa fehlende oder unvollständige Gap-Analysen, Anforderungen an die Lieferkettensicherheit, die Abstimmung zwischen IT- und OT-Systemen, der Umgang mit Legacy-Systemen sowie Schwächen im BCM-Management.
Darüber hinaus bringt NIS-2 insbesondere für nationale und internationale Unternehmensgruppen erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich. Dazu zählen etwa unterschiedliche nationale Umsetzungen, komplexe Konzernstrukturen sowie die klare Abgrenzung relevanter Unternehmensbereiche.
Wir zeigen auf, wo Gestaltungsspielräume bestehen und wie Scope, Zuständigkeiten und Governance-Strukturen rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.
Specific-Group Austria:
Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH und HÄRTING Rechtsanwälte AG
(c) Adi Goldstein, Unsplash | studioWälder
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