Zur Forschungsprämie
Unternehmen aller Größen und Branchen können auch künftig 14 % ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres als Prämie geltend machen. Die Prämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen. Was das konkret für Sie als Antragsteller*in bedeutet, erfahren Sie hier.
Beantragung
Die Beantragung erfolgt idealerweise im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Dies ist nun bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Notwendige Unterlagen
Wesentlich ist das kostenfreie Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welches über FinanzOnline beantragt wird.
Hierbei unterstützt Sie die WISTO kostenfrei.
Durchführungsarten
- Eigenbetriebliche Forschung:
Diese wird in einem inländischen Betrieb mit überwiegend eigenem Personal durchgeführt.
- Auftragsforschung:
Das Unternehmen vergibt einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag an eine inländische oder in der EU/EWR ansässige Forschungseinrichtung.
Anspruchskriterien
Für die Forschungsprämie ist relevant, dass es sich
- um Forschung und/oder experimentelle Entwicklung handelt, die
- systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird.
- Förderfähig ist Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE) nur, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss sowie systematisch und reproduzierbar angelegt ist.
- Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten.
Neuerungen 2026
- Schärfung der Abgrenzung zwischen F&E und „normaler Entwicklung“: Förderfähig sind ausschließlich Tätigkeiten, die ein klar definiertes Erkenntnisziel verfolgen.
- Dokumentation ist ausschlaggebend: Unternehmen müssen künftig die Planung, Hypothesen, Versuche und Ergebnisse ihrer Projekte sowie die Zeitaufzeichnungen nachvollziehbar dokumentieren.
- Schriftlicher Hinweis auf F&E-Leistung: Der schriftliche Hinweis an den Auftragnehmer vor Projektbeginn bleibt Voraussetzung für die Prämienrelevanz.
- Eindeutige Zuordenbarkeit bei Kooperationen: Die FuE-Beiträge der einzelnen Partner, beispielsweise von COMET-Zentren, in der klinischen Forschung oder in Joint Ventures, müssen klar und nachvollziehbar zuordenbar sein.
- Präzisere Regeln zur Bemessung: Die Regelungen zur Bemessungsgrundlage werden präzisiert – insbesondere im Bereich der Personal- und Gemeinkosten.
Kostenfreie Unterstützung:
Wir unterstützen Sie kostenfrei bei
- bei allen Fragen zur Forschungsprämie sowie
- der Formulierung der technischen Tätigkeitsbeschreibungen der durchgeführten F&E-Aktivitäten für das FFG-Gutachten.
In Kooperation mit

(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO