Jetzt Forschungsprämie beantragen und 14% Ihrer Forschungsaufwendungen zurückholen

21.08.2025, 09:01 Uhr

Unternehmen aller Größen und Branchen können für Aufwendungen in Forschung und/oder experimenteller Entwicklung die Forschungsprämie in Höhe von 14% der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Die Forschungsprämie wird vom Finanzamt gutgeschrieben und kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt idealerweise im Zuge des Jahresabschlusses des Unternehmens über FinanzOnline. Dies ist nun bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Notwendige Unterlagen

Wesentlich ist das kostenfreie Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welches über FinanzOnline beantragt wird.

Hierbei unterstützt Sie die WISTO kostenfrei.

Durchführungsarten

  • Eigenbetriebliche Forschung:
    Diese wird in einem inländischen Betrieb mit überwiegend eigenem Personal durchgeführt.
  • Auftragsforschung:
    Das Unternehmen vergibt einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag an eine inländische oder in der EU/EWR ansässige Forschungseinrichtung.

Anspruchskriterien

Für die Forschungsprämie ist relevant, dass es sich

  • um Forschung und/oder experimentelle Entwicklung handelt, die
  • systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird.
  • Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen des Wissens zu erarbeiten.

Kostenfreie Unterstützung

Wir unterstützen Sie kostenfrei bei

  • bei allen Fragen zur Forschungsprämie sowie
  • der Formulierung der technischen Tätigkeitsbeschreibungen der durchgeführten F&E-Aktivitäten für das FFG-Gutachten.

In Kooperation mit

(c) studioWälder | Belinda Konzett, WISTO