NEU: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

26.04.2023, 09:22 Uhr

Die Energiekostenpauschale hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung, die für jedes Unternehmen abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz individuell und automatisiert berechnet wird. Ab sofort können Unternehmen per Selbst-Check herausfinden, ob ein Anspruch besteht. Ab Mitte Mai ist die Einreichung offen.

Zielgruppe

  • Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Österreich und einem Mindestjahresumsatz von 10.000 EUR bzw. einem Höchstjahresumsatz von 400.000 EUR.
  • Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Förderhöhe

  • Die Höhe liegt zwischen 110 EUR und 2.475 EUR und wird auf Grundlage des Umsatzes des Jahres 2022 sowie der Branchenzugehörigkeit (ÖNACE-1-Steller) berechnet.

Ablauf und Antragstellung

  • Per Selbst-Check können Unternehmen ab sofort herausfinden, ob die Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind.
  • Wer sich im Zuge des Selbst-Checks per E-Mail-Adresse voranmeldet, wird verlässlich über den Start der Einreichung informiert.
  • Die Einreichung ist ab Mitte Mai über das Unternehmensserviceportal (USP) mit Handysignatur bzw. ID Austria möglich.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung ermöglicht eine rasche, vollautomatisierte Abwicklung. Erforderlich sind:

  • ÖNACE-Code
  • Informationen über den Umsatz 2022
  • Kontodaten, E-Mail-Adresse
  • Selbsterklärungen (z.B. zu De-minimis und anderen Ausschlusskriterien)

Sind alle Angaben erfasst, wird die zustehende Förderhöhe automatisch berechnet und angezeigt. Danach können Antragsstellende entscheiden, ob sie den Antrag rechtsverbindlich stellen oder nicht. Bei positivem Prüfergebnis wird die Förderung innerhalb weniger Wochen ausbezahlt

Die Förderung ist eine De-minimis-Förderung.

Hintergrund

Ergänzend zum bestehenden Zuschuss für energieintensive Unternehmen hat der Nationalrat am 31. Jänner den Energiekostenzuschuss 2 für Kleine und Kleinstunternehmen beschlossen. Mit der Abwicklung der Förderung wurde die FFG beauftragt.

 

(c) Joshua Sortino, unsplash | studioWälder