Ein Jahr v-digital

26.04.2023, 09:22 Uhr
Die Energiekostenpauschale hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung, die für jedes Unternehmen abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz individuell und automatisiert berechnet wird. Ab sofort können Unternehmen per Selbst-Check herausfinden, ob ein Anspruch besteht. Ab Mitte Mai ist die Einreichung offen.
Die Antragstellung ermöglicht eine rasche, vollautomatisierte Abwicklung. Erforderlich sind:
Sind alle Angaben erfasst, wird die zustehende Förderhöhe automatisch berechnet und angezeigt. Danach können Antragsstellende entscheiden, ob sie den Antrag rechtsverbindlich stellen oder nicht. Bei positivem Prüfergebnis wird die Förderung innerhalb weniger Wochen ausbezahlt
Die Förderung ist eine De-minimis-Förderung.
Ergänzend zum bestehenden Zuschuss für energieintensive Unternehmen hat der Nationalrat am 31. Jänner den Energiekostenzuschuss 2 für Kleine und Kleinstunternehmen beschlossen. Mit der Abwicklung der Förderung wurde die FFG beauftragt.
(c) Joshua Sortino, unsplash | studioWälder